Dez 17 2010

Geschaeftsordnung

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Satzung der Sparte Tennis,  Coppenbrügge

  1. Der Verein führt den Namen „MTV Coppenbrügge“ Sparte Tennis, und hat seinen Sitz in Coppenbrügge.
  1. 2. Zweck

Die Sparte Tennis bezweckt die Pflege und Förderung des Tennissports und der Geselligkeit seiner Mitglieder.

  1. Mitgliedschaft, Eintritt

Mitglieder sind aktive oder passive (fördernde) Personen und Jugendliche. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Aufnahme der Vorstand durch eine schriftliche Mitteilung entscheidet. Eine evtl. Ablehnung der Aufnahme erfolgt ohne Angabe von Gründen.

  1. Austritt, Ausschluss

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung und wird zum Ende des jeweils laufenden Quartals wirksam. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand durch einen schriftlichen Bescheid. Ausschließungsgründe sind insbesondere:

  • Schädigung des Ansehens und der Belange des Vereins.
  • Beitragsrückstand trotz Mahnung von länger als 6 Monaten.

Gegen einen Ausschließungsbescheid ist die Anrufung der Mitgliederversammlung möglich, die endgültig entscheidet. Ausscheidende oder ausgeschlossene Mitglieder verlieren alle Rechte an den Verein. Die gegenüber dem Verein bestehenden Verbindlichkeiten bleiben unberührt.

  1. Rechte und Pflichten, Beiträge

Die Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins (auch des Hauptvereins) insbesondere stimmberechtigt an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Jugendliche haben kein Stimmrecht. Die Mitglieder sind verpflichtet, alle Einrichtungen des Vereins zu fördern, die Satzung und die danach ergangenen Bestimmungen zu beachten und die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung zu befolgen. Über die Höhe der Beiträge bestimmt die Mitgliederversammlung des Hauptvereins und über die Höhe des Spartenbeitrags die Mitgliederversammlung der Sparte Tennis. Am Training und Spiel kann nur teilnehmen, wer Mitglied in der Sparte „Tennis“ ist.

  1. Organe  (der Sparte)

Die Organe der Sparte sind die Mitgliederversammlung als oberstes und der Vorstand als ausführendes Organ. Der Vorstand besteht aus

  • 1. Vorsitzenden,
  • 2. Vorsitzenden (Stellvertreter),
  • Einem Kassenwart,
  • Schriftführer
  • Sportwart
  • Jugendwart.

Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt, Wiederwahlen sind zulässig. Die Leitung des Vereins liegt in der Hand des Vorstandes, er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.

Mitgliederversammlung

Im ersten Quartal jeden Jahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, die insbesondere über Entlastung des Vorstandes, Wahl des Vorstandes, Satzungsänderungen und Umlagen beschließt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen der Hälfte 1/3 der Mitglieder oder des Vorstandes einzuberufen. Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung und mit einer Frist von 2 Wochen. Über die Mitgliederversammlung ist eine vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und dem Schriftführer zu unterzeichnende Niederschrift anzufertigen.

  1. Auflösung

Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zwecke mit einer Frist von 4 Wochen einzuberufenden a.o. Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von Dreiviertel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Die Versammlung beschließt über die Art der Liquidation und über die Verwertung des verbleibenden Vermögens.

MTV Coppenbrügge e.V.

Geschaeftsordnung der Sparte Tennis

(Stand: 01.10.1995)

Hauptverein – Satzung 2006  (Version 01.10.2006)

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