Dez 31 2009

Tennisheim Nutzungsordnung

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Nutzungsverordnung MTV Tennisheim

  1. Das Tennisheim kann von jedermann unter Angabe der Art der Veranstaltung genutzt werden. Spartenmitglieder sowie Vereinsmitglieder des MTV Coppenbrügge werden bei Terminüberschneidung bevorzugt behandelt.
  2. Die Nutzung des Tennisheims ist ab dem 21. Lebensjahr der Mieter/-in möglich.
  3. Das Tennisheim in viel Eigenleistung erstellt und erneuert worden. Eine selbsterklärende Sorgfaltspflicht sowie eine pflegliche Behandlung der bereitgestellten Güter ist Voraussetzung für die Nutzung.
  4. Eine Nutzungsvereinbarung ist vor der Benutzung abzuschließen. Ansprechpartner /Vereinsvertreter hierfür ist der 1. Vorsitzende der Sparte ist Tennis: Eine rechtzeitige Anmeldung vor dem geplanten Veranstaltungstermin ist ratsam. So sollten zwecks Vorbereitungen mindestens sieben Werktage zwischen Anmeldung und Veranstaltung liegen. Bei Abschluss der Nutzungsvereinbarung ist für Sparten- und Vereinsmitglieder eine Nutzungsgebühr in Höhe von € 100,- fällig. Für Nichtmitglieder des MTV Coppenbrügge wir ein Betrag von € 150,- erhoben. Zusätzlich ist eine Kaution von € 50,- für die Endreinigung/zurückgelassener Abfall zu hinterlegen. Diese Kaution wird bei einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand des Tennisheim/Areals zurückerstattet.
  5. Bei Betreten der Anlage ist auf eine ordnungsgemäße Übernahme zu achten. Jegliche Form der Unregelmäßigkeit/Beschädigung ist unverzüglich aufzuzeigen.
  6. Das Befahren der Zuwege der Anlage ist nach Absprache nur für Fahrzeuge zu Transport- bzw. Anlieferungszwecken oder für behinderte Personen gestattet. Das Betreten der Tennisplätze ist während der gesamten geplanten Veranstaltung grundsätzlich untersagt und bedingt der gesonderten Absprache bzw. Aufsicht.
  7. Für Beschädigungen am Tennisheim und/oder Inventar während des Nutzungszeitraumes haftet der Mieter. Der MTV Coppenbrügge haftet während der gesamten Nutzungsdauer durch den Mieter weder für Personen noch für Sachschäden jeglicher Art.
  8. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Schlüsselübergabe sowie sämtliches, überlassenes Eigentum der Tennissparte spätestens 24 Stunden nach Nutzungsende.
  9. Selbst verursachter Abfall ist wieder mitzunehmen. Im Tennisheim gilt Rauchverbot. Des Weiteren ist der Gebrauch von offenem Feuer (Kerzen, Feuerwerk usw.) im Tennisheim und auf dem gesamten Gelände versicherungstechnisch strengsten untersagt.

Coppenbrügge, Donnerstag, 31. Dezember 2009

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